
Der verdiente Urlaub sollte, durch eine schöne Reise, zur schönsten Zeit des Jahres werden.
Umso ärgerlicher ist es, wenn man am Urlaubsort, statt des versprochenen Meerblickes, die Tristesse
eines Hinterhofes bewundern kann; die Nerven durch Baulärm strapaziert werden oder das eigene Hotel
noch nicht fertig gestellt ist.
Das Reiserecht bietet dem enttäuschten Reisenden, in Fällen mangelhaft erbrachte Reiseleistungen,
zumindest einen finanziellen Ausgleich. Es berechtigt ihn, einen angemessenen Teil des Reisepreises
zurück zu verlangen.
Oft weigern sich jedoch die Reiseveranstalter, einen solchen Anspruch an zu erkennen.
Wir helfen Ihnen, Ihre berechtigten Forderungen durchzusetzen!