Rechtsanwalt Leipzig

Strafrecht

Unsere Arbeit im Strafrecht umfasst die Beratung und Vertretung in:

- Strafverfahren
- Bußgeldverfahren
- Jugendstrafsachen

Brauche ich einen Verteidiger?

Wer schon das „Pech“ hat, mit der Strafjustiz konfrontiert zu werden, sollte wissen, wie er sich gegen bzw. bei Vernehmungen, Durchsuchungen, Haft und gerichtlichen Entscheidungen wehren kann, welche Rechte er hat und wie er sich im Einzelfall verhalten soll. Erforderlich ist zunächst in jedem Fall Akteneinsicht, die nur der Verteidiger erhält.
Die generelle Notwendigkeit von Verteidigung durch einen Anwalt speziell in der Hauptverhandlung beruht darauf, dass das Gesetz auslegungsfähig ist. Dem Grundsatz des fairen Verfahrens kann nur entsprochen werden, wenn neben den beteiligten „Profis“ – Richtern, Staatsanwälten und Polizei, auf Seiten des Betroffenen ebenfalls ein/e Spezialist/in agiert.