
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit richten sich nach der Art des Mandates. Wenn keine separate Honorarvereinbarung geschlossen wird, werden anwaltliche Dienstleistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
Gerne erteilen wir Ihnen, in einem persönlichen Gespräch vor Mandatsübernahme, Auskunft darüber, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Zu unserem Service gehört ebenso die Einholung einer Deckungszusage einer ggf. bestehenden Rechtsschutzversicherung, als auch die umfassende Information über die staatliche Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Wenn Sie sich vorab bereits selbst informieren möchten, finden sie nähere Informationen zur Prozesskostenhilfe in den hier zum download bereitgestellten Formularen.